AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) gelten für Verträge mit Korbinian Kraft e.K.

Das Einzelhandelsunternehmen wird  betrieben von

Korbinian Kraft
Dr.-Geiger-Weg 4
94032 Passau
Deutschland

nachstehend als „wir“ oder „uns“  und als  „Makler“ bezeichnet.

Diese AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen uns und unserem Vertragspartner. Der Vertragspartner wird nachstehend als „Kunde“ bezeichnet.

§ 1 Anwendungsbereich

1. Diese Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern, Unternehmern,  juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.

2. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist – vorbehaltlich des Gegenbeweises – ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§2  Abschluss des Vertrages

1. Die Darstellung unserer Leistungen auf unserer Homepage oder in den sozialen Medien stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Es handelt sich vielmehr um eine Aufforderung an den Kunden ein Angebot abzugeben.

2. Der Abschluss eines Vertrages zwischen dem Kunden und uns kann schriftlich, fernmündlich oder mündlich erfolgen.

3. Falls der Kunde Kaufmann oder eine Person wie eine Kaufmann am Geschäftsleben teilnimmt ist, kann der Vertragsschluss auch durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben durch uns erfolgen.

§ 3 Gegenstand des Vertrages

1. Die in dieser Leistungsbeschreibung festgelegten Beschaffenheit legen die Eigenschaften der Leistung umfassend fest. Insbesondere enthalten öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Darstellungen von Produkteigenschaften in der Öffentlichkeit) keine diese Leistungsbeschreibung ergänzenden oder verändernden Beschreibungen des Liefergegenstandes.

2. Der Vertragsgegenstand bestimmt sich je nach Art des Auftrages nach den §§ 4 bis 8 dieser AGB.

§ 4 Leistungen für Vermieter

1. Wir erbringen Leistungen in Form des Vermietungsauftrages. Der Vertragsgegenstand des Vermietungsauftrages umfasst den Nachweis von Interessenten oder das Ermöglichen eines Abschlusses eines Mietvertrages bezüglich des Auftragsobjektes. Das Auftragsobjekt kann eine anmietbare Immobilie oder Wohnung darstellen. Der Makler kann auf die Vermittlung des Auftragsobjektes hinwirken.

2. Wir erbringen Leistungen in Form des Vermietungsauftrages als Makleralleinauftrag. Der Vertragsgegenstand umfasst den Nachweis von Interessenten oder das Ermöglichen eines Abschlusses eines Mietvertrages bezüglich des Auftragsobjektes. Das Auftragsobjekt umfasst die vom Kunden bezeichnete anmietbare Immobilie oder Wohnung. Der Makler kann auf die Vermittlung des Auftragsobjektes hinwirken. Es handelt sich insoweit um einen Makleralleinauftrag, weshalb es dem Kunden untersagt ist während der Vertragsdauer andere Makler oder Dritte für die Vermittlung des vertragsgegenständlichen Auftragsobjektes zu beauftragen.

§ 5 Leistungen für Mieter

1. Wir erbringen Leistungen in Form des Maklerauftrages für Mieter. Der Vertragsgegenstand umfasst den Nachweis und die Darlegung von Auftragsobjekten. Das Auftragsobjekt umfasst anmietbare Immobilien und Wohnungen. Der Makler kann auf die Vermittlung des Auftragsobjektes hinwirken.

§ 6 Leistungen für Verkäufer

1. Wir erbringen Leistungen in Form des Maklerauftrages für Verkäufer. Der Vertragsgegenstand umfasst den Nachweis der Vermittlung eines Interessenten oder der Möglichkeit zum Abschluss eines Kaufvertrages bezüglich des Auftragsobjektes.

2. Wir erbringen Leistungen in Form des Makleralleinauftrages für Verkäufer. Der Vertragsgenstand umfasst den Nachweis über die Vermittlung eines Interessenten oder der Möglichkeit des Abschlusses eines Kaufvertrages bezüglich des Auftragsobjektes. Es handelt sich um einen Makleralleinauftrag, weshalb es dem Kunden untersagt ist während der Vertragsdauer andere Makler oder Dritte für die Vermittlung des vertragsgegenständlichen Auftragsobjektes zu beauftragen.

§ 7 Leistungen für Käufer

1. Wir erbringen Leistungen in Form des Maklerauftrages für Käufer. Der Vertragsgegenstand dieser Leistung ist der Nachweis der Vermittlung eines Interessenten oder die Möglichkeit zum Abschluss eines Kaufvertrages über das Auftragsobjekt.

§ 8 Leistungen für Bauträger

1. Gegenstand des vom Kunden veranlassten Mitvertriebsauftrages für Bauträger ist der Nachweis der Vermittlung oder der Möglichkeit zum Abschluss eines Kauf- oder Werkvertrages bezüglich dem Auftragsobjekt.

2. Gegenstand des vom Kunden veranlassten Makleralleinauftrages für Bauträger ist der Nachweis der Vermittlung oder der Möglichkeit zum Abschluss eines Kauf- oder Werkvertrages bezüglich des Auftragsobjektes. Es handelt sich insoweit um einen Makleralleinauftrag, weshalb es dem Kunden untersagt ist während der Vertragsdauer andere Makler oder Dritte für die Vermittlung des vertragsgegenständlichen Auftragsobjektes zu beauftragen.

§ 9 Pflichten des Kunden

Für den Kunden gelten grundsätzlich folgende Informations- und Mitteilungspflichten:

1. Der Kunde hat alle erforderlichen Unterlagen und Informationen über das Auftragsobjekt an uns weiterzugeben. In die Präsentation des Auftragsobjektes im Internet willigt der Kunde ein. (Informationspflicht des Kunden)

2. Im Falle des Verkaufs hat der Kunde dies – unter Angabe des Vertragsinhaltes (Käufer, Kaufpreis etc.) – uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Besteht kein weiteres Interesse am Verkauf so hat der Kunde uns dies unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat uns die erforderlichen Schreiben und Informationen nach § 10-12 Geldwäschegesetz unverzüglich (7 Tage) nach Abschluss des Auftrages vorzulegen. (Mitteilungspflichten des Kunden)

3. Der Kunde verpflichtet sich für die Vertragsdauer in den Fällen der §§ 4-7 dieser AGB (z.B. als potentieller Mieter, Vermieter, Verkäufer, Käufer)  die Informationen und Unterlagen des Auftragsobjektes nicht an Dritte herauszugeben. Verstößt der Kunde gegen das Verbot der Herausgabe von Informationen und Unterlagen des Auftragsobjektes und wird hierdurch ein Kaufvertrag geschlossen, entsteht der vertraglich vereinbarte Provisionsanspruch. (Verbot der Herausgabe)

4. Ist der Kunde Bauträger (§ 8 dieser AGB) so verpflichtet er sich falls das Auftragsobjekt innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Maklervertrages an einem vom Makler angegebenen Interessenten verkauft wird, zur Zahlung an den Makler in Höhe der im Vertrag niedergelegten Provision.

§ 10 Pflichten des Maklers

1. In den Fällen der §§ 4-7 dieser AGB (z.B. Kunde als potentieller Mieter, Vermieter, Verkäufer, Käufer) gibt der Makler an, ob die vom Kunden vorgeschlagene Preisvorstellung der aktuellen Marktlage entspricht und realistisch umzusetzen ist. Handelt es sich um einen Makleralleinauftrag ist der Makler verpflichtet das Auftragsobjekt durch Werbemaßnahmen und alle Chancen für die Ermöglichung eines Vertragsschlusses wahrzunehmen. Darüber hinausgehende Pflichten können gesondert vereinbart werden, sind jedoch nicht Vertragsbestandteil.

2. Liegt ein Mitvertriebsauftrag für Bauträger (§ 8.1 dieser AGB) vor, so ist der Umfang der Tätigkeit des Maklers auf die Bewertung des vorliegenden Bestandes der Interessenten begrenzt. Eine Verpflichtung zur selbstständigen Suche von Kaufinteressenten besteht nicht.

3. Liegt ein Makleralleinauftrag für Bauträger (§ 8.2 dieser AGB) vor, so ist die Leistungspflicht des Maklers auf den Nachweis und/oder die Vorbereitung der Vermittlung beschränkt. Die Möglichkeit des Vertragsabschlusses muss wahrgenommen werden. Der Kunde wird über die maßgebenden Ergebnisse der Kontaktierung des Interessenten (Dritter) benachrichtigt.

§ 11 Aufwendungs- und Schadensersatz

1. Der Makler hat gegenüber dem Kunden in den Fällen eines Verkäufer- Makleralleinauftrag (§ 4.2 dieser AGB) oder Vermieter-Makleralleinauftrag (§ 6.2 dieser AGB) einen Aufwendungsersatzanspruch, wenn der Kunde das Auftragsobjekt selbst verkauft oder vermietet, eine zwingende Genehmigung nicht erteilt wird oder der Verkäufer/Vermieter das Geschäft auf andere Weise vereitelt (z.B. Verbot der Hausbesichtigung etc.). Ein Schadensersatzanspruch liegt vor, wenn der Kunde durch eine erhebliche Pflichtverletzung einen Vertragsschluss vereitelt.

2. Der Makler hat gegenüber dem Kunden bei einem Mitvertriebsauftrag für Bauträger (§ 8.1 dieser AGB) oder einem Makleralleinauftrag für Bauträger (§ 8.2 dieser AGB) einen Aufwendungsersatzanspruch gegenüber dem Kunden für die Herstellung der Prospekte für die Darstellung des Auftragsobjektes. Diese Prospekte werden nach dem übereinstimmenden Willen des Maklers und des Kunden gefertigt und haben aufgrund der konstitutiven Pflicht des § 11 MaBV sowohl Objektangaben als auch die Kaufbedingungen zu enthalten.

3. Der Makler hat bei einem Makleralleinauftrag für Bauträger (§ 8.2 dieser AGB) einen Aufwendungsersatzanspruch gegenüber dem Kunden, wenn dieser während der Vertragsdauer vom Vertrag Abstand nimmt oder während der Vertragsdauer einen Dritten als Makler beauftragt. Dies gilt auch, wenn Genehmigungen von staatlichen Behörden nicht bewilligt werden oder der Kunde Handlungen vornimmt, welche dem Verkauf nicht förderlich sind (z.B. nachträgliche Änderung des Kaufpreises). Die Höhe des Aufwendungsersatzanspruches bestimmt sich nach den tatsächlichen Aufwendungen des Maklers. Die Fälligkeit beginnt mit der Aufstellung der Ausgaben an den Kunden. Ausnahmsweise besteht eine Schadensersatzpflicht des Kunden, wenn dieser aufgrund eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns, die Chance des Maklers auf Erhalt der Provision verhindert.

§ 12 Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Hinweis: Nach Art. 6 Abs. 2 der Rom I – Verordnung werden hierdurch die zwingenden Vorschriften des Rechts im Staat des gewöhnlichen Aufenthaltes des Kunden, der Verbraucher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-Staat oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hat, nicht berührt, wenn der Verwender seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in dem Aufenthaltsstaat ausübt.

§ 13 Haftung

1. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche, nicht von uns zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.

2. Wir haften bei Verzug mit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit eines Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzugs haften wir für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 10 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 10 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer gegenüber uns gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung und der Ausschluss gelten nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach S. 1 dieses Abs. (2) gegeben ist. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

3. Wir haften bei Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von uns oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Außerhalb der Fälle des S. 1 und des S. 2 wird die Haftung des Kunden wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind – auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung und der Ausschluss gelten nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer Fall nach S. 1 gegeben ist. Das Recht des Kunden vom Vertrag zurückzutreten bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

4. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Kunden oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

5. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes (§ 13 Nr.4) gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach § 13 Nr. 2 dieser Bedingungen, die Haftung für Unmöglichkeit nach § 13 Nr. 3 dieser Bedingungen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 14 Gerichtsstand und abschließende Regelungen

1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn unser Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz unseres Unternehmens zuständig ist. Demnach ist der Gerichtsstand Passau. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

2. Der Makler ist nicht verpflichtet an dem Schlichtungsverfahren bei der zuständigen Schlichtungsstelle für Verbraucher teilzunehmen.

3. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder den gesetzlichen Bestimmungen widersprechen, hat dies keine Auswirkungen auf den Rest des Vertrages.